Tourenverordnung Radwandern

Die erwarteten Teilnehmerzahlen pro Tour liegen zwischen 10 und 30 Personen. Für eine geregelte Tourenabwicklung aber auch zum Ausschluss von Haftungsfragen für die Organsiatoren ist eine Tourenverordnung unumgänglich.

Für alle „Mitfahrer“ sind die folgenden Punkte bindend. Mit der Teilnahme erklärt sich jede Person ohne weitere Zustimmung/Erklärung zur Einhaltung und Beachtung der Regeln einverstanden.

  1. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich, auf eigene Gefahr und Kosten. Das gilt insbesondere für
    den technischen Zustand seines Fahrrads,
    die Verkehrssicherheit seines Fahrrads,
    sein Fahrverhalten,
    die Teilnahme am Straßenverkehr,
    Anschlusskontakt zur Gruppe
  2. Teilnahmebedingung(en)
    Teilnahmeberechtigt sind zunächst nur Vereinsmitglieder des SV Brukteria Dreierwalde 1949 e.V. Darüber hinaus entscheidet die Touren-Organisation.
    Neueinsteiger und Gäste können im Ermessen der Touren-Organisation kostenlos teilnehmen. Es sollte aber bei mehrfacher Teilnahme eine Vereinsmitgliedschaft angestrebt werden. Gastradler aus anderen Sportvereinen werden unter bestimmten Umständen geduldet. Eine individuelle Klärung mit der Tour-Organisation ist notwendig.
  3. Kosten
    Generell sind die Teilnehmer für den Transport des Fahrrads und ihrer Person selbst zuständig. Kostenerstattungen des Vereins sind generell ausgeschlossen. Im Falle von Fahrgemeinschaften und Mehrfachtransporten von Rädern werden aber entsprechende Gebühren/Kostenerstattungen bei Inanspruchnahme erhoben. Die Kalkulation kann sich von Tour zu Tour unterscheiden. Eine Referenzkalkulation ist auf den Vereinsinternetseiten veröffentlicht kann aber variieren.
    Werden Überschüsse erzielt gehen diese zu Gunsten des Vereins SV Brukteria Dreierwalde.
  4. „Offene Gruppe “
    Die Touren werden grundsätzlich als „offene Gruppe“ gefahren.
    Es gibt somit keinen geschlossenen Gruppenverband. Heißt z.B. bei Straßenüberquerungen und sonstigen verkehrsrelevanten Vorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich unterwegs.
  5. Jeder achtet auf den Nebenmann“
    Wird dieser vermisst / hat Probleme / eine Panne o.ä., so ist die „Tour-Organisation“ (siehe separater Punkt) per Mobilfunk zu informieren. Steht dem Meldenden kein Mobilfunk zur Verfügung bitte andere Teilnehmer fragen
  6. Pannen
    Basiswerkzeug steht seitens der Tour-Organisation zur Verfügung. Damit können aber i.d.R. nicht alle Schäden behoben werden.
    Wenn das Fahrrad nicht mehr fahrtauglich ist, muss der Betroffene u.U. bis zum Ende der Tour warten und wird dann mit den vergügbaren Transportmitteln aufgegriffen. Alternativ erklärt sich ein Teilnehmer bereit, vorzeitig die Tour abzubrechen und für den Abtransport ein Transportmittel zum Pannenort zu holen.
  7. Tour-Organisation
    Die Tour-Organisation besteht aus mindestens zwei Personen, wird bei Tourbeginn namentlich benannt, jeweils im ersten und letzten Drittel der Teilnehmergruppe positioniert und per Mobilfunk für die Tourdauer erreichbar.
    Die Personen sind über die Route informiert und geben nach bestem Wissen die Wegstrecke „ohne Gewähr“ vor. Sie agieren unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das gilt auch für gefahrene Umwege, Fehlleitungen, Verkehrsthemen, Zeitproblemen oder zwischenmenschliche Probleme.

Diese Verordnung tritt zum 30.09.2015 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Jeder Teilnehmer erkennt die Verodnung mit seiner Teilnahme stillschweigend an.


Franz-Josef Walter
Geschäftsführer Brukteria Dreierwalde 1949 e.V.